Die Gerichtsverhandlung
Es ist neun Uhr und fünfundvierzig Minuten, der Sitzungssaal einhundertzwölf wird von einem Gerichtsdiener aufgesperrt. Ein, wegen Diebstahls angeklagter älterer Herr betritt mit gesenktem Kopf den völlig geschmacklos eingerichteten Raum. Keine Gardinen an den Fenstern, kein Bild an der Wand, kein Teppichboden der das Hallen der Schritte abdämpft, nur ein paar Tische und Stühle, eine Art Pult für drei Personen, ist alles was dieses Zimmer ziert.
Es ist Neunuhrfünfundfünfzig, langsam füllt sich der kleine Saal. Zuschauer nehmen an der hinteren Wand auf alten, abgewetzten, man könnte meinen, Gartenstühlen Platz. Eine Tür öffnet sich, ein Richter im schwarzen Talar und zwei Beisitzer in ziviler Kleidung machen sichs hinter dem etwas höher stehenden Pult bequem. Die Türen werden geschlossen. Pünktlich um zehn Uhr beginnt die Verhandlung.
Zunächst einmal viel Blabla, dann die vorwurfsvollen Worte des Richters: ,,Sie, Angeklagter, ein rechtschaffender Bürger, in geregelten Verhältnissen lebend, gut verdienend und nicht vorbestraft. Sie werden dabei ertappt, wie Sie aus dem Haus ihres Nachbarn ein teueres Musikinstrument, eine Trompete entwenden. Was haben Sie sich eigentlich dabei gedacht ? Das ist Einbruch und Diebstahl, guter Mann !" Der Vorsitzende legt eine kleine Pause ein, schüttelt den Kopf, blickt den immer kleiner werdenden Angeklagten an und sagt dann abschließend: ,,Was wollten Sie überhaupt mit der Trompete, SIE KÖNNEN, wie ich hier aus meinen Akten ersehe, NOCH NICHT EINMAL DARAUF SPIELEN !"
Der Blick des älteren Herrn hebt sich langsam und reumütig in Richtung Richterpult und mit zitternder Stimme kommt die wohlüberlegte Antwort: ,,Ich weiß, ich weiß, Herr Richter, Sie haben völlig recht, aber mein Nachbar kann es ja auch nicht !"
© Horst Rehmann