Sind persönliche Daten trotz Lauterbachs Gesundheitsdatennutzungsgesetz sicher?
Wer sich für die ePA entscheidet, kann die eigenen Daten über die App der Krankenkasse vollständig einsehen und mögliche Zugriffe sogar einschränken. Das bedeutet, dass die Versicherten selbst entscheiden, welche ärztlichen Praxen Zugriff auf bestimmte Dokumente haben dürfen und welche nicht. Sind beispielsweise psychologische Gutachten hinterlegt, so können Patienten entscheiden, dass diese den Orthopäden, die sie wegen Schmerzen im Knie besuchen, nicht angezeigt werden.
Christian Karagiannidis, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensiv- und Notfallmedizin, befürwortet gegenüber der Tagesschau die Einsicht in die ePA. Sie sei im Notfall Lebensentscheiden. Eine Umfrage im Auftrag der Bertelsmann Stiftung und der Stiftung Münch ergab, dass zwei Drittel die standardisierte Einführung der ePA begrüßen.
Dennoch gibt es auch einige, die weiterhin skeptisch sind. Sie haben Angst um ihre Daten. Das geplante Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) führt zu großen Diskussionen um den Datenschutz. Es erlaubt die Weitergabe von anonymisierten Daten zu Forschungszwecken. In einem Video des Bundesgesundheitsministeriums vom 16. März zur Digitalisierungsstrategie erklärt Lauterbach, dass dieses Gesetz wichtig sei, um die Forschung und Entwicklung von Medikamenten voranzutreiben. Dafür sollen die Daten der Krankenkassen oder Register so anonymisiert werden, dass sie laut Lauterbach nicht mehr auf einzelne Personen zurückzuführen seien.
Bundesbeauftragter für Datenschutz sieht Opt-out-Regelung für ePA unkritisch
Die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer fordert dennoch laut Tagesschau umfassende Transparenz, sowie Aufsichtsstrukturen. Die Bevölkerung müsse aufgeklärt werden, bevor die Opt-out-Regelung eintritt. Professor Ulrich Kelber, Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) äußert sich ebenfalls zur Kritik an der ePA. Er habe keine datenschutzrechtlichen Bedenken bezüglich der Einführung der Opt-out-Regelung, berichtet die ÄrzteZeitung.
Weitere Maßnahmen Lauterbachs zur Digitalisierung sind geplant, wie die vollständige Digitalisierung der Verordnung für Arzneimittel. Zwar gibt es das sogenannte elektronische Rezept (e-Rezept) bereits, aber man benötigt weiterhin einen ausgedruckten Zettel mit einem QR-Code, um es in der Apotheke einzulösen. Dieser Prozess soll bald vollständig - von der ärztlich Praxis bis zur Einlösung bei der Apotheke - digital und über die ePA oder die App möglich sein. (mima)