Damit weniger Lebensmittel weggeworfen werden, will die EU-Kommission Regeln für unansehnliches Obst und Gemüse lockern. Erzeugnisse mit äußerlichen Mängeln sollen direkt vor Ort verkauft werden dürfen, teilte die Kommission mit . Dies ermögliche kurze Lieferwege für Bauern – und frisches Obst und Gemüse zu erschwinglicheren Preisen für Kunden. Die Kommission hat vorgeschlagen, die geltenden Vermarktungsnormen für eine Reihe von Agrarlebensmitteln zu überarbeiten. Diese sollen es Verbraucherinnen und Verbrauchern leichter machen, »fundierte Entscheidungen für eine gesündere Ernährung zu treffen und zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beizutragen«, heißt es.
Außerdem sollen auf Etiketten bestimmter Lebensmittel wie Honig, Nüssen oder Trockenfrüchten künftig alle Herkunftsländer aufgeführt werden. »Wir wollen die Transparenz verkaufter Produkte für Verbraucher verbessern«, sagte Agrarkommissar Janusz Wojciechowski. Bisher gilt für die Kennzeichnung: Wenn Honig aus der EU mit Importhonig etwa aus China vermengt wird, muss dies nur
allgemein auf der Verpackung als »Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern« angegeben sein. Theoretisch können kleine Mengen EU-Honig mit einem Großteil billiger Importe vermengt werden. Dabei soll auch künftig nicht angegeben werden müssen, wie viel Honig aus welchem Land kommt.