Bestattungsform «Reerdigung»: Landtag berät Gesetzesänderung
Das Ende 2023 ausgelaufene Pilotprojekt zur «Reerdigung» könnte verlängert werden. Die Innen-, Rechts- und Sozialausschüsse haben dem Landtag am Mittwoch einstimmig empfohlen, den dazu notwendigen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bestattungsgesetzes anzunehmen. Der Entwurf war von allen schleswig-holsteinischen Landtagsfraktionen eingebracht worden.
Bei der «Reerdigung» werden Tote in einem abgeschlossenen Kokon auf ein pflanzliches Substrat aus Heu, Stroh und Schnittgut gebettet, heißt es vom Berliner Anbieter. Nach 40 Tagen sollen die Körper durch natürliche Mikroorganismen in Humus transformiert sein. Die Erde des Toten kann dann wie bei einer Erdbestattung auf dem Friedhof beigesetzt werden. Seit 2022 wurden auf diese Weise im Norden bereits zehn Menschen «reerdigt».
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das zuständige Ministerium zur Erprobung bisher gesetzlich nicht geregelter Bestattungsarten Ausnahmen zulassen kann. Bedingung dafür sei, dass die Beisetzung auf dem Friedhof erfolge, heißt es im Entwurf. Ebenso müsse dargelegt werden, wie die zu erprobende Bestattungsart ausgestaltet sein solle und dass eine ethische, umwelt- und arbeitsschutzrechtliche Prüfung erfolgt sei.
Sollte diese Entwurf schließlich vom Landtag angenommen werden und das Gesetz in Kraft treten, schaffe es die Rechtsgrundlage für eine Fortsetzung der Pilotphase der «Reerdigung», sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Dann könnte diese neuartige Bestattungsart weitere zwei Jahre getestet werden - eine Option für eine fünfjährige Verlängerung des Testverfahrens gebe es zudem auch.