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#1

Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025

in Neues aus Deutschland 05.09.2024 07:09
von Uschi | 47.711 Beiträge | 51722 Punkte

Das Stichwort lautet: aufkommensneutral.
So soll die Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 über die Bühne gehen. Das bedeutet, unterm Strich soll die Last für die Steuerzahler nicht größer sein als bisher. Nötig geworden war die Reform, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage 2018 für verfassungswidrig erklärt hat.

Seither arbeiten Bund und Länder an der Neuregelung. Ihr Versprechen der „Aufkommensneutralität“ können sie allein allerdings gar nicht umsetzen. Denn einen wichtigen Faktor bei der Berechnung der Grundsteuer legen die Kommunen in Eigenregie fest- den sogenannten Hebesatz. Die Kommunen sind es auch, in deren Kassen der Ertrag aus der Grundsteuer fließt - neben der Gewerbesteuer ist es eine der wenigen Einnahmequellen, die sie selbst in der Hand haben.

Transparenzregister „in den nächsten Tagen“

Um die Kommunen trotzdem davon abzuhalten, die Gelegenheit für eine Steuererhöhung nutzen, haben einige Bundesländer sogenannte Transparenzregister angelegt. In diesen wird für jede Kommune öffentlich aufgelistet, in welcher Größenordnung sich ein Hebesatz bewegen sollte, damit die Vorgabe der „Aufkommensneutralität“ erfüllt ist. Sachsen hat im Frühjahr als erstes Bundesland ein solches Transparenzregister veröffentlicht.

Nun folgt Baden-Württemberg. „Das Finanzministerium wird in den nächsten Tagen ein Transparenzregister zu den Hebesätzen veröffentlichen“, bestätigt eine Sprecherin von Ressortchef Danyal Bayaz (Grüne) auf Anfrage. Nach Informationen der „Schwäbischen Zeitung“ soll die entsprechende Internetseite am 9. September öffentlich zugänglich gemacht werden.

„Dann können Bürgerinnen und Bürger für jede Kommune nachvollziehen, wie hoch der aufkommensneutrale Hebesatz für die Grundsteuer in etwa sein müsste“, hatte das Finanzministerium Mitte August anlässlich der jährlichen Pressekonferenz zur Bilanz der Steuerverwaltung angekündigt. „Aufkommensneutral heißt, dass die Einnahmen nach der Grundsteuerreform in etwa so hoch sind wie vor der Reform.“ Sicherheitshalber schoben Bayaz' Leute gleich hinterher: „Dazu hatten sich die Kommunalen Landesverbände in der Vergangenheit bekannt.“


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#2

RE: Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025

in Neues aus Deutschland 05.09.2024 15:39
von Jyria | 7.573 Beiträge | 7498 Punkte

Ich bin gespannt, wann der Bescheid kommt. Hoffe, dass es sich im Rahmen hält.


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#3

RE: Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025

in Neues aus Deutschland 05.09.2024 17:59
von Uschi | 47.711 Beiträge | 51722 Punkte

also am 8. Januar habe ich Wiederspruch eingereicht
weil wir mehr als 500 % mehr bezahlen sollen
bis heute noch keine Antwort vom Finanzamt


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