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Internet-Videos dürfen ohne Genehmigung eingebettet werden

in Neues aus dem Internet und vom PC 30.12.2014 16:40
von Uschi | 47.712 Beiträge | 51730 Punkte

EuGH-Entscheid

Internet-Videos dürfen ohne Genehmigung eingebettet werden

Zitat

Wer ein fremdes Internet-Video auf der eigenen Webseite einbettet, begeht keine Urheberrechtsverletzung. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden. Demnach ist beispielsweise das Einbinden eines frei zugänglichen YouTube-Videos ohne Genehmigung des Rechteinhabers möglich.

Die Luxemburger Richter begründeten ihre für zahlreiche Webseitenbetreiber bedeutsame Entscheidung damit, dass mit dem Einbinden eines Videos von einer öffentlich zugänglichen Internetseite in die eigene Seite kein "neues Publikum angesprochen" werde. Ist das Video auf der Ursprungs-Webseite frei zugänglich, verletzt das Einbetten nicht das Urheberrecht.

Diese Nutzung ist laut EuGH auch per Framing zulässig: Dabei werden den Nutzern einer Internetseite Videos zugänglich gemacht, die gar nicht auf dieser, sondern auf einer fremden Seite gespeichert sind. Um den Film anzusehen, muss der Nutzer die ursprünglich aufgerufene Seite aber nicht verlassen. Das Video wird mit der eigenen Internetseite verknüpft und so eingebunden, dass der Nutzer gar nicht unbedingt bemerkt, dass es sich um einen fremden Film handelt.



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