Warum man auf Mahnungen zu Filesharing reagieren sollte
in Neues aus dem Internet und vom PC
15.07.2015 07:36
von
Uschi
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Warum man auf Mahnungen zu Filesharing reagieren sollte
Zitat Köln/München. Eine Münchener Anwaltskanzlei verschickt Tausende Abmahnungen wegen angeblichen Filesharings. Wir geben Tipps, wie Betroffene sich wehren können.
Plötzlich liegt da eine Abmahnung im Briefkasten mit einer Forderung von über 900 Euro. Der Vorwurf: "illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss". Derzeit schwappt eine Abmahnwelle durch Deutschland. Hinter den Schreiben steht die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer, die sich auf Urheberrechtsverletzungen mittels Filesharing-Software spezialisiert hat. "Das ist per se kein unseriöses Geschäft, allerdings werden teilweise die Falschen abgemahnt", warnt Rechtsanwalt Christian Solmecke aus Köln. Was ist Filesharing überhaupt?
Übersetzt bedeutet "Filesharing" so viel wie "Datenaustausch". Dabei geben Internet-Benutzer Dateien an andere Benutzer über ein sogenanntes Peer-to-Peer-Netzwerk (P2P-Netzwerk) weiter . Üblicherweise befinden sich diese Dateien auf den Computern der jeweiligen Teilnehmer, von wo sie an interessierte Nutzer verteilt werden. Um auf diese Filesharing-Netzwerke zugreifen zu können, benötigt der User spezielle Computerprogramme oder Browser.
Problematisch und strafbar wird es dann, wenn der Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte herunterlädt und anderen Usern zur Verfügung stellt, also etwa Musik, Filme und Software. Das Strafausmaß für Filesharing ist abhängig davon, ob das Kopieren zu privaten oder kommerziellen Zwecken erfolgt ist. Das Spektrum erstreckt sich dabei von Geldstrafen bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.