Grünes Licht für freies WLAN
Ein langer Streit ist beendet: Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, die Störerhaftung abzuschaffen. Damit ist der Weg frei für offene Hotspots in Deutschland.
Union und SPD haben sich auf ein neues Gesetz verständigt, das den Umgang mit öffentlichen WLAN-Netzen festlegt. Demnach sollen Betreiber von öffentlichen Hotspots künftig nicht mehr pauschal für das Surfverhalten der Nutzer haften.
Außerdem müssen private und nebengewerbliche Anbieter – beispielsweise Café-Betreiber – ihr WLAN nicht mit einer Vorschaltseite oder mit einem Passwort gegen unberechtigte Zugriffe sichern. Das hatte der ursprüngliche Gesetzentwurf aus dem vergangenen Jahr noch gefordert.
Schon nächste Woche will das Parlament die Änderungsanträge beschließen. Das Gesetz könnte dann im Herbst in Kraft treten. "Ich freue mich sehr darüber, dass wir heute einen Durchbruch beim Thema WLAN erzielen konnten", sagte der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil. "Damit setzen wir eines der zentralen Ziele der Digitalen Agenda um."
Providerprivileg wird ausgeweitet
Private und nebengewerbliche Anbieter werden mit dem neuen Gesetz gewerblichen Anbietern gleichgestellt, die das so genannte Providerprivileg genießen. Das besagt, dass Anbieter, die lediglich den Zugang zum Internet bereitstellen, nicht grundsätzlich für das Fehlverhalten der Nutzer verantwortlich sind. Es ist ihnen auch nicht zuzumuten, die Nutzer zu identifizieren und zu überwachen oder bestimmte Ports zu sperren.hier