Immaterielles Kulturerbe: Tonnenabschlagen und Kinderfest
34 Bräuche aus ganz Deutschland sind zuletzt in das Immaterielle Kulturerbe aufgenommen worden. Am Montag werden in Berlin die Urkunden überreicht. Zwei der schützenswerten Traditionen kommen aus Mecklenburg-Vorpommern.
Das Märchenerzählen, die Posaunenchöre und die ostfriesische Teekultur gehören zu den 34 schützenswerten Traditionen in Deutschland, die im Dezember in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden sind. Zwei der Urkunden, die am Montag in Berlin überreicht werden, gehen nach Mecklenburg-Vorpommern: Geehrt werden der Brauch des Tonnenabschlagens an der Küste und das Barther Kinderfest, das 1828 zum ersten Mal gefeiert wurde.hier mehr
Das Tonnenabschlagen ist ein alter Volksbrauch, der vornehmlich in Küstennähe von Mecklenburg und Vorpommern gepflegt wird. Es handelt sich um einen Reiterwettkampf, bei dem die Teilnehmer nacheinander im Galopp durch eine Bahn reiten und mit einem Holzknüppel, dem „Tonnenknüppel“, nach einer mit Laub und bunten Bändern geschmückten Heringstonne schlagen. Tonnenkönig ist, wem es gelingt, das letzte Stück der Tonne abzuschlagen. Auf der Halbinsel Fischland und Darß wird das Fest jährlich begangen. Mehr als 50 Orte pflegen den Brauch in unterschiedlichen Varianten.
Das Barther Kinderfest ist ein Kinderschützenfest mit Armbrust und Taube und wurde 1828 zum ersten Mal gefeiert. Seit 1867 dürfen daran auch Mädchen teilnehmen. Seither sei die Tradition des Kinderfests weitergegeben und stets ausgebaut, um heutigen Ansprüchen gerecht zu werden, lobte die Deutsche Unesco-Kommission. Zur Feier der prägenden Bräuche war für Sonntag im Freilichtmuseum für Volkskunde in Schwerin-Mueß das erste Festival des Immateriellen Kulturerbes geplant.