BSG: Rollstuhlfahrer kann Assistenten in den Urlaub mitnehmen
in Hilfsmittel
04.01.2023 10:14
von
Uschi
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BSG: Rollstuhlfahrer kann Assistenten in den Urlaub mitnehmen
Mehrkosten für Begleitung sind zu erstatten
Ein Rollstuhlfahrer hat seinen Assistenten in den Urlaub mitgenommen, damit der ihn unterwegs pflegt. Als der Sozialhilfeträger sich weigert, die Reisekosten für die Begleitung zu zahlen, klagt er. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass die Kosten zu erstatten sind (Aktenzeichen: B 8 SO 13/20 R). hier mehr dazu
RE: BSG: Rollstuhlfahrer kann Assistenten in den Urlaub mitnehmen
in Hilfsmittel
04.01.2023 10:37
von
Anita
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Finde ich nicht schlecht. Auch Rollstuhlfahrer haben Bedürfnisse - Urlaub ist in meinen Augen für die Gesundheit zuträglich. Allerdings wo fängt man an, wo hört man auf? Ich las einmal von einem Rechtsfall, als ein ans Bett gefesselter kranker Mann Klage erhob, weil die Kasse/RV ihm die Kosten für den regelmäßigen Besuch einer Liebesdienerin versagte.
RE: BSG: Rollstuhlfahrer kann Assistenten in den Urlaub mitnehmen
in Hilfsmittel
04.01.2023 10:45
von
Uschi
• | 47.709 Beiträge | 51718 Punkte
ich denke das wird eher der Einzelfall sein
wenn ich denke das ich für mein besonderes Bett auf das Sozialgericht in Konstanz musste und rund 1 1/2 Jahre kämpfen und warten musste bis ich es dann endlich bekam.Und das ist ja nicht für den Urlaub sondern das ich jeden Tag selber ins Bett kann https://www.caretec.info/pflegebett-syst...hbett-indrea-b/