|
|
die Grundsteuer und Bodensteuer
in Neues aus Deutschland 25.03.2022 07:43von Uschi • | 47.009 Beiträge | 49469 Punkte
Wie berechnet Baden-Württemberg die Grundsteuer?
Der Südwesten setzt auf ein Bodenwertmodell, für das die Grundstücksfläche und deren Wert maßgeblich ist. Festgelegt wird dieser für bestimmte Gebiete von den 200 Gutachterausschüssen der Kommunen. Sie definieren Bodenrichtwertzonen, für die dann ein Bodenrichtwert gilt. Ravensburg und seine Ortschaften etwa sind in 131 solcher Zonen unteteilt.
Um Bodenrichtwerte alle zwei Jahre neu zu bestimmen, schauen sich die Ausschüsse etwa tatsächliche Kaufpreise an, oder ziehen Vergleiche zu ähnlichen Gebieten, wenn es keine Verkäufe gibt.
Baden-Württemberg führt neben den bestehenden Grundsteuern A für Agrarflächen
und B für Wohnflächen
noch eine Grundsteuer C für unbebaute Flächen ein.
Diese können Kommunen beschließen, müssen das aber nicht tun. Mit dieser sollen Eigentümer durch höhere Kosten angestachelt werden, Bauplätze zu bebauen und so dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Wesentlich für die Berechnung ist zudem eine vom Land festgelegte Steuermesszahl und im letzten Schritt wie bisher der Hebesatz.
Den legen Gemeinde- oder Stadtrat einer Kommune fest. Größe und Wert der Gebäude, die auf dem Grundstück stehen, spielen im Südwest-Modell keine Rolle. Das marode, kleine Häuschen koste die betagte Besitzerin genauso viel wie den reichen Nachbarn seine Villa, wenn die Grundstücke gleich groß sind, hatte etwa die SPD im Land kritisiert.
Wird sich die Höhe der Steuer für Eigentümer ändern?
Land und Kommunen haben versprochen, dass die Gesamtsumme der Grundsteuer, landesweit zuletzt rund 1,8 Milliarden Euro, ungefähr gleich bleiben soll. Es wird aber sicher Gewinner und Verlierer geben, sagte auch Splett. „Die größten Zunahmen werden wir wahrscheinlich sehen bei unbebauten Grundstücken und auch bei großen Grundstücken mit kleinem alten Haus drauf.“
Einige Kommunen haben Modellrechnungen vorgenommen. Der Gemeindetag kam dabei zur Erkenntnis, dass Wohnen in der Tendenz teurer wird, vor allem in der Stadt, und Gewerbe begünstigt wird – obwohl das Land bei seiner Steuermesszahl einen Rabatt für Wohngrundstücke eingepreist hat. Das beklagt auch die oppositionelle SPD mit Verweis auf Beispielrechnungen.
Was müssen Eigentümer tun?
Im Mai und Juni verschickt das Land Infoschreiben an alle Eigentümer der landesweit 5,6 Millionen Grundstücke. Das Finanzministerium spricht von 4,4 Millionen Briefen.
Zwischen Anfang Juli und Ende Oktober müssen alle Eigentümer dann Feststellungsbescheide ausfüllen – in der Regel digital über das Steuerprogramm Elster, in Härtefällen per Post.
Im Vergleich zu anderen Ländern müssen sie nur wenige Daten angeben: das Aktenzeichen ihres Gründstücks, das im Infoschreiben enthalten sein wird, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert – beide Daten will das Land den Eigentümern zur Verfügung stellen.
Ab Juli sollen diese Daten über www.grundsteuer-bw.de einsehbar sein. Außerdem müssen sie angeben, ob das Gebäude auf dem Grundstück überwiegend zum Wohnen genutzt wird und daher steuerlich günstiger ist.
Jeder Tag an dem man nicht einmal gelacht hat
ist ein verlorener Tag.
RE: die Grundsteuer und Bodensteuer
in Neues aus Deutschland 14.05.2022 09:11von Uschi • | 47.009 Beiträge | 49469 Punkte
heute in der schwäbischen Zeitung
Es ist ein Gerichtsurteil, das Folgen für jeden hat, der ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück besitzt: Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisher geltende Grundsteuererhebung auf Basis von Einheitswerten gekippt. Die Begründung war, dass diese zu alt und zu ungerecht seien. Nun werden von allen Eigentümern aktuelle Daten ihrer Immobilien abgefragt.
Wohneigentum: Diese Pflichten kommen jetzt auf Vermieter zu
Wirtschaft
Wohneigentum: Diese Pflichten kommen jetzt auf Vermieter zu
Anhand dieser Daten wird dann die neue Grundsteuer berechnet, die von 2025 an zu bezahlen ist. Was genau wird abgefragt? Wo findet man diese Daten? Und wie kann man sie an das Finanzamt übermitteln? Und bis wann muss man das tun? Die „Schwäbische Zeitung“ hat die wichtigsten Punkte zusammengestellt, die Eigentümer jetzt wissen müssen.
Erklärung ist verpflichtend
Das Wichtigste vorweg: Die Daten werden in einer sogenannten Feststellungserklärung, einer Art Steuererklärung erhoben. Die Abgabe der Erklärung ist nicht freiwillig. „Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung“, erläutert Christoph Fröhlich vom Finanzamt Ravensburg.
Das Finanzamt ist nicht für das ganze Gebiet des Kreises Ravensburg zuständig, sondern nur für einen Teil. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich von Bad Waldsee über Aulendorf, Ravensburg und Weingarten bis nach Horgenzell. Das Gebiet des Altkreises Wangen gehört nicht mehr dazu.
Frist beginnt ab 1. Juli
Fröhlich rechnet damit, dass das Finanzamt etwa 72.000 Erklärungen wird bearbeiten müssen. „Da kommt etwas auf uns zu“, sagt er über die anstehende Datenerhebung. Die Frist dafür beginnt am 1. Juli.
RE: die Grundsteuer und Bodensteuer
in Neues aus Deutschland 14.05.2022 09:12von Uschi • | 47.009 Beiträge | 49469 Punkte
Teil 2
Frist beginnt ab 1. Juli
Fröhlich rechnet damit, dass das Finanzamt etwa 72.000 Erklärungen wird bearbeiten müssen. „Da kommt etwas auf uns zu“, sagt er über die anstehende Datenerhebung. Die Frist dafür beginnt am 1. Juli.
Die Abgabe der Erklärung ist erst ab 1. Juli möglich. Vorher kann man nichts machen und muss auch nichts machen,
sagt Fröhlich.
Ab diesem Tag haben Eigentümer vier Monate Zeit und zwar genau bis zum 31. Oktober. „Fristverlängerungen sind nicht vorgesehen“, betont Fröhlich. Und was passiert, wenn man diese Frist versäumt? Finanzamtsleiter Frank Widmaier lässt durchblicken, dass das unangenehme Folgen nach sich zieht. „Es gibt Druckmittel“, sagt Widmaier.
Informationsschreiben vom Finanzamt
Doch statt auf Druck setzt das Ravensburger Finanzamt lieber auf Service und Unterstützung der Steuerpflichtigen. Das wird dazu führen, dass jeder Eigentümer in Kürze Post vom Finanzamt erhält. „Mitte bis Ende Mai werden Informationsschreiben an die Steuerbürger verschickt“, kündigt Widmaier an. „Das Anschreiben enthält wesentliche Informationen zum Grundstück.“
Pro wirtschaftlicher Einheit ergehe ein Anschreiben, so Widmaier. Das bedeutet, dass jemand, der mehr als ein Haus oder eine Wohnung besitzt, mehrere Schreiben erhält. „Die Briefe für landwirtschaftliche Flächen gehen erst im Oktober raus. Dafür gibt es da auch eine längere Abgabefrist, nämlich bis 31. März 2023“, erläutert Widmaier.
Um die Daten für die Briefe zu erheben, habe es Ende April einen Schnitt gegeben, sagt der Finanzamtsleiter: „Wenn es seither eine Änderung gegeben hat, jemand verstorben ist oder das Grundstück verkauft wurde, kann es sein, dass der Brief noch an den vorherigen Eigentümer geht.“
In einem solchen Fall empfiehlt er, das Schreiben dem neuen Eigentümer zu geben. Widmaier rechtfertigt den Aussendetermin: „Je früher es versandt wird, desto weniger aktuell ist das Schreiben. Je später es rausgeht, desto weniger Zeit haben die Bürger für die Vorbereitung.“
Diese Daten werden benötigt
Die Grundsteuerreform wurde in jedem Bundesland anders ausgestaltet. In Baden-Württemberg müssen Steuerpflichtige im Vergleich zu anderen Ländern nur wenige Angaben zu ihrem Eigentum machen. „Für die Steuererklärung werden im Wesentlichen drei Angaben benötigt: die Grundstücksgröße, den Bodenrichtwert und ob die Immobilie zu Wohnzwecken genutzt wird“, erläutert Fröhlich. Wo erhält man diese Informationen?
Wo man Bodenrichtwert und Grundstücksgröße nachschauen kann
Der Bodenrichtwert gibt an, wie viel ein Quadratmeter in einer bestimmten Lage zu einem bestimmten Zeitpunkt ungefähr wert ist. Ermittelt werden die Werte von Gutachterausschüssen der Kommunen. Ab dem 1. Juli sollen die Bodenrichtwerte für alle Grundstücke im Land online abrufbar sein. „Die Gutachterausschüsse sind angehalten, die Werte bis zum Stichtag einzutragen“, sagt Widmaier.
RE: die Grundsteuer und Bodensteuer
in Neues aus Deutschland 14.05.2022 09:13von Uschi • | 47.009 Beiträge | 49469 Punkte
Teil 3
Keine Kosten für die Datenabfrage
Über verschiedene Links gelangt man zum Internet-Viewer BORIS-BW (Bodenrichtwertinformationssystem). „Man gibt dort die Adresse ein und erhält zwei Werte: die Grundstücksgröße und den jeweiligen Bodenrichtwert“, erklärt Widmaier. Die Daten sind frei zugänglich, die Benutzung des Viewers kostet nichts. Namen von Eigentümern sind dort nicht ersichtlich. „Die Grundstücksgröße steht auch im Kaufvertrag oder im Grundbuchauszug“, ergänzt Fröhlich.
Das ist die Nutzungsart
Die Nutzungsart ist im Grunde genommen nur die Beantwortung der Frage, ob das Gebäude für Wohnzwecke genutzt wird. „Die Frage wird mit ,ja’ oder ,nein’ beantwortet. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel Prozent der Fläche zum Wohnen genutzt wird“, sagt Widmaier.
Wie Eigentümer die Grundsteuerreform meistern
Wirtschaft
Wie Eigentümer die Grundsteuerreform meistern
Bei der Erhebung der Daten setzt das Land ganz stark auf den digitalen Weg. „Im Grundsatz wird die Erklärung digital über Elster abgegeben“, sagt Fröhlich. Elster steht dabei für „Elektronische Steuererklärung“. Die Nutzung des Online-Portals ist kostenlos. Allerdings benötigen Steuerpflichtige dafür einen Zugang. „Man kann für die Erklärung auch seinen bisherigen Zugang nutzen“, erklärt Widmaier. Wer noch keinen habe, könne diesen schon jetzt beantragen.
„Der erste Weg führt über Elster“
Und was ist mit auf Papier gedruckten Formularen? „Es gibt nur ganz wenige Vordrucke auf Papier. Wir sind angewiesen, sehr restriktiv damit umzugehen. Wir bekommen eine gewisse Anzahl und mehr nicht“, führt Widmaier aus. „Der erste Weg führt über Elster“, stellt Fröhlich klar.
Nur in begründeten Härtefällen kann die Erklärung in Papierform abgegeben werden, was allerdings eigens beim Finanzamt beantragt werden muss. Als Härtefall beschreibt Widmaier jemanden, der „die Erklärung nicht digital abgeben kann oder daran gehindert ist“ und ergänzt: „Wir entscheiden, was ein Härtefall ist oder nicht.“
So können Angehörige Senioren helfen
Älteren Bürgerinnen und Bürgern, die digital nicht so firm sind und keinen PC besitzen, rät der Finanzamtsleiter dazu, sich Hilfe zu suchen, etwa in der Familie, bei Freunden oder bei einem Steuerberater. „Familienmitglieder können über ihren Elster-Zugang Erklärungen für Angehörige abgeben“, sagt Widmaier. Auch Freunde könnten das tun. Allerdings warnt Widmaier Laien davor, diesen Service für eine größere Anzahl an Senioren oder gar gegen Geld anzubieten. „Das wäre unerlaubte Hilfe in Steuersachen“, sagt er.
„Wenn man nicht weiterkommt, helfen wir gerne weiter“, meint Widmaier. „Aber wir haben die Bitte, im ersten Schritt alle Informationsquellen, auszuschöpfen, die es gibt. Denn wenn auch nur beispielsweise jeder Zehnte der 72 000 Eigentümer bei uns anruft, sind wir schnell lahmgelegt.“
RE: die Grundsteuer und Bodensteuer
in Neues aus Deutschland 14.05.2022 09:16von Uschi • | 47.009 Beiträge | 49469 Punkte
Teil 4
Informationen zur Grundsteuerreform
Abgabefrist: 1. Juli bis 31. Oktober 2022
Benötigte Daten: Grundstücksgröße, Bodenrichtwert, Wohnnutzung ja oder nein.
Informationsschreiben: Wird Mitte Mai bis Ende Mai von den Finanzämtern versendet.
Enthält wesentliche Daten für jedes Grundstück, allerdings nicht den Bodenrichtwert, die Grundstücksgröße und die Nutzungsart.
Bodenrichtwert: Online abrufbar über www.grundsteuer-bw.de, www.gutachterausschuesse-bw.de, www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw
Grundstücksgröße: Online abrufbar über BORIS-BW. Weitere Möglichkeiten sind Grundbuchauszug und Kaufvertrag.
Abgabe der Erklärung: vor allem über Elster (www.elster.de), Papierformulare gibt es nur bei Härtefällen und auf Antrag.
Über den eigenen Elster-Zugang kann man Erklärungen auch für Angehörige oder Freunde abgegeben, allerdings nicht in großem Stil und nicht gegen Bezahlung.
Wir haben die allgemeine Kommentarfunktion unter unseren Texten abgeschaltet. Für einzelne Texte wird es auch weiterhin die Möglichkeit zum Austausch geben. Aufgrund der Vielzahl an Kommentaren können wir derzeit aber keine gründliche Moderation mehr gewährleisten. Mehr Informationen zu unseren Beweggründen finden Sie hier.
RE: die Grundsteuer und Bodensteuer
in Neues aus Deutschland 14.05.2022 14:51von Jyria • | 7.240 Beiträge | 6811 Punkte
Bisher haben wir Elster nicht genutzt sondern die Steuererklärung manuell ausgefüllt und abgeschickt aber nun werden wir nicht drum rum kommen, Elster zu nutzen.
Naja, bin gespannt wie teuer die Grundsteuer in Zukunft wird.
RE: die Grundsteuer und Bodensteuer
in Neues aus Deutschland 17.05.2022 17:50von Uschi • | 47.009 Beiträge | 49469 Punkte
Was müssen Eigentümer bei der neuen Grundsteuer beachten?
Damit die neue Grundsteuer berechnet werden kann, benötigen Finanzämter von den Eigentümern Angaben zu dem Grundstück und dem Gebäude. Folgende Unterlagen werden zum Beispiel nach dem Bundesmodell für eine Grundsteuer-Erklärung verlangt:
Bodenrichtwerte
Alter des Gebäudes
Wohnfläche des Gebäudes
Art der Immobilie
Größe des Grundstücks
Nettokaltmiete (Rohertrag)
Steuerpflichtige erhalten eine Mitteilung von dem Finanzamt, welche Daten der Behörde bereits gemeldet wurden. Die Anforderungen können dabei je nach Bundesland variieren.
RE: die Grundsteuer und Bodensteuer
in Neues aus Deutschland 09.09.2022 08:02von Uschi • | 47.009 Beiträge | 49469 Punkte
ich habe gerade eine Wut die mir nicht gut tut
als es darum ging qm von uns zu nehmen ( war ja nicht freiwillig ) für den Ausbau der Sraße
wurde uns gesagt wir seien Gewerbegebiet weil auch rundherrum
Firmen sind .
Also wurde der qm Preis so eingeschätzt und auch dementsprechend vergütet.
Nun müssen wir ja für die Grundsteuer alles ausfüllen
und da wurden wir mit einem Wohnwert vom Höchsten bewertet.
Also müssen wir für die Grundsteuer das höchste dann bezahlen.
Habe auch schon Widerspruch geschrieben
doch ich werde nur abgewimmelt
Nun habe ich heute Morgen nochmal eine saftige Mail geschrieben
wird wohl nicht viel dabei herraus kommen
aber da sieht man mal wieder was mit den Bürgern gemacht wird
RE: die Grundsteuer und Bodensteuer
in Neues aus Deutschland 09.09.2022 16:26von Jyria • | 7.240 Beiträge | 6811 Punkte
Ich habe die Grundsteuererklärung die Tage auch fertig gemacht. Wir mussten aber keine Wohnflächenquadratmeter angeben sondern nur die Grundstücksfläche.
Hast du mal nach dem Bodenrichtwert auf der Seite geschaut Uschi...? Dort kannst du den Bodenrichtwert von eurem Grundstück einsehen.
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de
RE: die Grundsteuer und Bodensteuer
in Neues aus Deutschland 10.09.2022 14:27von Uschi • | 47.009 Beiträge | 49469 Punkte
Danke
aber geradeweil ich den Link habe und gesehen habe
was die Gemeinde veranschlagt hat habe ich den Stress
erst sind wir in einem Gewerbegebiet und bekommen dann auch den niedrigen Preis bezahlt
weil Grundstücke und Häuser da weniger Wert haben
und nun sollen wir den höheren Preis für die Grundsteuer bezahlen und sind plötzlich ein Wohngebiet
wobei hier rechts und links nur Gewerbe ist dann die Durchgangsstraße und weiter weg erst ein Haus über der Straße ist
Habe zwar nicht viel Hoffnung das sie das ändern
aber der versuch ist es Wert
RE: die Grundsteuer und Bodensteuer
in Neues aus Deutschland 11.09.2022 12:46von Jyria • | 7.240 Beiträge | 6811 Punkte
Da würde ich mich auch wehren.
Habt ihr den Bescheid schon, wieviel ihr ab 2025 zahlen müsst?
Da habe ich noch nen Link zum ausrechnen.
Wir müssen 150 Euro mehr als bisher im Jahr bezahlen.
https://grundsteuer.de/rechner/
« Theologin Käßmann kritisiert ständige Stromspar-Vorschläge: " | Massiver Preissprung beim Gas > die ersten Firmen schließen schon » |
Ähnliche Themen | Antworten/Neu | Letzter Beitrag⁄Zugriffe |
Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 Erstellt im Forum Neues aus Deutschland von Uschi | 2 |
05.09.2024 17:59 von Uschi • Zugriffe: 26 |
Grundsteuer bis zu 2800 Prozent mehr! Erstellt im Forum Neues aus Deutschland von Uschi | 4 |
23.11.2022 15:12 von Jyria • Zugriffe: 126 |
Bitte geben Sie einen Grund für die Verwarnung an
Der Grund erscheint unter dem Beitrag.Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Besucher
2 Mitglieder und 40 Gäste sind Online Besucherzähler Heute waren 2462 Gäste , gestern 145 Gäste online |
Forum Statistiken
Das Forum hat 8542
Themen
und
99939
Beiträge.
Heute waren 5 Mitglieder Online: Besucherrekord: 233 Benutzer (12.10.2024 22:40). |
Forum Software © Xobor |