in Neues aus Deutschland
01.09.2022 16:38
von
Uschi
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Öffentliche Gebäude sollen nur noch bis maximal 19 Grad beheizt werden (bisher: 20 Grad). Die Mindesttemperatur für Innenräume von Arbeitsgebäuden beträgt 19 Grad (bisher 20 Grad). Warmwasser in Arbeitsgebäuden soll abgeschaltet oder zumindest abgesenkt werden, wenn es nur dem Händewaschen dient. Durchgangsbereiche wie Flure oder Foyers sollen in der Regel nicht mehr beheizt werden. Im Einzelhandel sollen die Türen geschlossen gehalten werden. Denkmäler und Gebäude werden nachts nicht mehr beleuchtet, wenn es um rein ästhetische Zwecke geht. Beleuchtete Werbeanlagen werden nachts ausgeschaltet. das ist soweit alles ok
Regelungen in Mietverträgen über eine bestimmte Mindesttemperatur werden vorübergehend ausgesetzt. doch hier sehe große Bedenken da kann ja vom nicht heizen bis alles drin sein