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Deutsche Rentenkasse zahlt Milliarden für versicherungsfremde Leistungen

in Neues aus Deutschland 27.05.2024 10:04
von Uschi | 47.006 Beiträge | 49462 Punkte

Deutsche Rentenkasse zahlt Milliarden für versicherungsfremde Leistungen

Zur Erklärung: Die deutsche Rentenkasse bezahlt eine Vielzahl von Leistungen. Darunter fallen die Rentenansprüche aus Beschäftigungsverhältnissen, die sich, wie allseits bekannt ist, direkt aus den Beitragszahlungen der arbeitenden Bevölkerung finanzieren. Allerdings fließt das Geld aus der Kasse auch in einige Leistungen, die nicht aus den Beiträgen finanziert sind. Dazu gehören unter anderem:
Rentenansprüche wegen Kindererziehungszeiten
Der Grundrentenanspruch aufgrund von langjährig niedrigem Einkommen
Kriegsfolgelasten
Fremdrentenleistungen
Diese Leistungen fallen mit in das Spektrum, das die Deutsche Rentenversicherung versicherungsfremde Leistungen nennt. Ein Problem dabei ist, dass keine konkrete gesetzliche Regelung existiert, die klar beschreibt, was alles darunterfällt und was nicht. Das allein sorgt schon für Schwierigkeiten, aber dazu später Näheres.

Wichtig ist voran erst einmal, dass diese versicherungsfremden Leistungen einen nicht unerheblichen Teil der Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ausmachen. Laut der WirtschaftsWoche hatte die DRV im Jahr 2023 geschätzte Ausgaben in Höhe von rund 374 Milliarden Euro, die letzten verlässlichen Zahlen zu den versicherungsfremden Leistungen stammen von 2020. Damals waren es 63 bis 112 Milliarden Euro.

An dieser Stelle kommt der Bundeszuschuss ins Spiel. Die Bundesregierung schießt der DRV jedes Jahr Milliarden an Steuermitteln zu (laut Bundesrechnungshof waren es 2022 rund 108 Milliarden Euro, von denen 81 Milliarden Euro als Bundeszuschüsse klassifiziert waren), um zu verhindern, dass die Kosten die Rentenversicherung überstrapazieren. Schwierig wird es jedoch, wenn die von der DRV finanzierten gesamtgesellschaftlichen Ausgaben, die mit der klassischen Rente aus Beschäftigungsverhältnissen nichts zu tun haben, die staatlichen Zuschüsse übertreffen. Genau das soll aktuell geschehen, und zwar in Milliardenhöhe.

Was heißt das für die Beitragszahler? Das bedeutet konkret, dass sie mit ihren Rentenbeiträgen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben bezahlen. Und es heißt, dass Bürger, die nicht in die Rente einzahlen (zum Beispiel Selbstständige) davon verschont bleiben. „Es kann nicht sein, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben durch das Kollektiv der Beitragszahler gestemmt werden müssen“, kritisierte dazu Anja Schulz, die FDP-Rentenexpertin im Bundestag.hier mehr dazu


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